AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit 

ErlebnisHunde – HundeErlebnisse, Christiane Haas, 
– im Folgenden „Veranstalterin“ genannt – 

und 

der Kundin*dem Kunden/ Teilnehmer*in 
– im Folgenden „TN“ genannt – 

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  • Für Verträge zwischen der Veranstalterin und dem*der TN gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des*der TN werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • Der*die TN ist Verbraucher*in, soweit der Zweck der Verträge nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer*in jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  • Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen oder aus den Angaben in der Teilnahmebestätigung der Veranstalterin. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind bindend. Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungsbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. 
  • Der*die TN hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Die Veranstalterin behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

§ 3 Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Der*die TN hat Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Der*die TN muss über eine gültige Haftpflicht-Versicherung für den Hund verfügen und der Hund benötigt eine Grundimmunisierung (Impfausweis ist auf Verlangen vorzulegen). Darüber hinaus versichert der*die TN, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Veranstaltung keine ansteckenden Krankheiten hat und frei von Ekto- und Endoparasiten (Würmer, Zecken, Flöhe, etc.) ist.
  • Über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowieVerhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden, ist die Veranstalterin rechtzeitig vor Angebotsbeginn zu informieren. Die Veranstalterin behält sich vor, Hunde aus obigen Gründen ggf. von der Veranstaltung auszuschließen, um anderer TN und/oder die Veranstaltung nicht zu gefährden.
  • Der*die TN haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume von*vom der*dem TN unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Eine Mitnahme von läufigen Hündinnen zu einer Veranstaltung muss individuell im Vorfeld besprochen werden und hängt von der jeweiligen TN-Zusammensetzung der Gruppe ab. 
  • Starkzwangmittel wie Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder, Zughalsbänder und Haltis sowie die körperliche Züchtigung von Hunden sind während der Veranstaltungen von ErlebnisHunde – HundeErlebnisse nicht gestattet. 
  • Die Teilnehmenden geben ihr Einverständnis, dass das Team von ErlebnisHunde – HundeErlebnisse eingreifen darf, wenn ihr Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen droht oder ein Schaden an Gegenständen oder Einrichtungen zu befürchten ist.
  • Die Teilnehmenden erklären sich bereit, die den Veranstaltungen zugrunde liegenden Werte (Toleranz, Fairness, Respekt und Miteinander -> Philosophie) zu akzeptieren und sich darauf einzulassen. Bei groben Zuwiderhandlungen obliegt es den anwesenden Teammitgliedern von ErlebnisHunde – HundeErlebnisse TN aus den genutzten Angeboten – ohne Kosten- oder Leistungsausgleich – von der Veranstaltung auszuschließen und/ oder des Platzes zu verweisen.
  • Mit der Anmeldung und verbindlichen Buchung erklärt jede*r TN, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

§ 4 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

  • Anmeldung
    Der*die TN meldet sich schriftlich, per Post, per E-Mail oder über das elektronische Buchungssystem für eine Veranstaltung an. Er*sie erhält nach Eingang der Anmeldung nach spätestens 5 Tagen – freie Plätze vorausgesetzt – eine E-Mail mit einer Rechnung. Diese gilt als Anmeldebestätigung. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Die Veranstalterin verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Sofern die Teilnehmendenzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnahmeplätze in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Die Veranstalterin ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Die Veranstalterin behält sich vor, den Veranstaltungsort aus organisatorischen Gründen zu ändern. Sie bemüht sich um einen alternativen Veranstaltungsort in unmittelbarer Nähe des ursprünglichen.
  • Bezahlung und Fälligkeit
    Für alle Veranstaltungen ist 2 Wochen (14 Tagen) nach Versand der Zahlungsaufforderung eine Anzahlung in Höhe von 50% auf die Teilnahmegebühr fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto der Veranstalterin ist der TN-Platz verbindlich reserviert. Spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss die vollständige Veranstaltungsgebühr auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein. Die Veranstalterin ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge zu erheben.

§ 5 Anmeldung für mehrere Personen

Soweit die Anmeldung/Buchung weitere TN einschließt, handelt die anmeldende/buchende Person als deren Vertreterin. Die anmeldende/buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

§ 6 Rücktritt (Stornierung) durch den*die Teilnehmer*in

  • Der*die TN kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich (postalisch oder per Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Veranstalterin. Im Falle des Rücktritts kann die Veranstalterin ohne weiteren Nachweis pauschalen Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und etwaigen Gewinnausfall verlangen.
  • Kosten für die Stornierung
    Bei einer Stornierung durch den*die TN kann die Veranstalterin Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr (Anzahlung) geltend machen. Erfolgt die Stornierung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nach Abzug der Stornokosten zurücküberwiesen. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sowie bei Abbruch der Veranstaltung, erfolgt keinerlei Rückerstattung, die gesamte Teilnahmegebühr ist fällig.
  • Der*die TN kann gegebenenfalls eine*n Ersatzteilnehmer*in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der*die Dritte als Gesamtschuldner*innen für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
  • Buchung/Stornierung von Unterkünften: Für die Buchung und evtl. erforderliche Stornierung von Unterkünften sorgen die TN selbst. Eventuell anfallende Stornokosten sind von den TN zu tragen.

§ 7 Rücktritt durch die Veranstalterin

  • Ein Rücktritt durch die Veranstalterin ist ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB möglich, wenn sich der*die TN vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere TN oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. 
  • Ein Rücktritt durch die Veranstalterin ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, wenn die gebotene Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall der Veranstaltungsleitung, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Veranstalterin wird sich um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem TN durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

§ 8 Haftung durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden. (siehe auch § 2). Die Veranstalterin verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung. Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch die Tiere der TN verursacht werden.

§ 9 Foto- und Filmerlaubnis

  • Während der Veranstaltungen kann die Veranstalterin Fotos und Videos von Aktivitäten und von TN und deren Hunden gemacht werden. Diese Aufnahme dürfen von der Veranstalterin zu Werbe- und Lehrzwecken genutzt werden. Mit Abschluss des Teilnahmevertrages gibt der*die TN sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber der Veranstalterin. Falls der*die TN die Nutzung der Aufnahmen zu obigen Zwecken nicht wünscht, erfordert dies eine schriftlichen Widerspruch vor Beginn der Veranstaltung. 
  • Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei ErlebnisHunde – HundeErlebnisse. Den TN ist es nicht gestattet ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Veranstalterin und der betreffenden TN Fotos oder Video-Aufnahmen von Fremdhunden oder anderen TN zu machen. 

§ 10 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz von ErlebnisHunde – HundeErlebnisse.

(Stand: Januar 2025)